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Aus einem Schaden wird im Garantiefall bei Opel kein Problem: Wir sorgen mit speziellen Angeboten langfristig für die Mobilität Ihres Fahrzeugs. In einer Zuverlässigkeit und Qualität, wie sie nur ein führender Hersteller bieten kann. Schließlich bleiben wir auch nach dem Kauf Ihr Partner rund ums Auto.
  • Neuwagengarantie1
    Für alle Fahrzeuge ab Erstzulassungsdatum bzw. Endablieferungsdatum 1. November 2001 gilt eine zweijährige Neuwagengarantie. Diese gilt für alle Opel Personenwagen für 24 Monate ab Erstzulassungsdatum bzw. Auslieferung, je nachdem, welches Datum früher liegt – ohne Kilometerbegrenzung.

  • Garantie auf Opel Original Teile & Zubehör
    Opel gewährt seit dem 1. Januar 2019 eine einjährige Teilegarantie auf alle Opel Original Teile. Für Batterien, Stoßdämpfer sowie bestimmte Teile der Abgasanlage erweitert Opel ab diesem Zeitpunkt die Teilegarantie auf zwei Jahre.

  • Zwölf Jahre Garantie gegen Durchrostung2
    Sie erhalten eine sichere Langzeitgarantie gegen Durchrostung. Einzige Voraussetzung: Sie lassen Ihren Wagen gemäß Service- und Garantieheft warten, d. h. einer Korrosionsschutzprüfung durch uns unterziehen und entsprechende Eintragungen im Service- und Garantieheft vornehmen.



1 Freiwillige Leistung der Opel Automobile GmbH auf kostenlose Nachbesserung bei allen Opel Partnern bei werkseitig zu vertretenden Fehlern innerhalb der EU-weiten 24-monatigen Neuwagengarantie, egal wann der Fehler erstmals innerhalb dieser Zeit auftritt.
2 Die Laufzeit kann bei einigen Opel Modellen von den angegebenen zwölf Jahren abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. Eventuell zwischenzeitlich festgestellte Rostschäden sind unverzüglich vorzuführen und kostenpflichtig zu beseitigen. Im Übrigen verweisen wir auf die Bestimmungen in Ihrem Service- und Garantieheft.